Schwangerschaftskonfliktberatung

Schwangerschaftskonfliktberatung                                              (§ 5 SchKG, §218/219 StGB)


Ablauf - Schwangerschaftsabbruch - Beratungsstelle

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten Beratung für Frauen, die nicht sicher sind, ob sie ihre Schwangerschaft wollen. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch machen lassen möchten, erhalten hier die Beratungsbescheinigung, die sie dafür brauchen.


Ablauf

Wenn eine Frau glaubt, dass sie schwanger ist, kann sie einen Schwangerschaftstest machen. Diesen Test kann man in der Apotheke oder im Drogeriemarkt kaufen. Wenn der Test zeigt, dass die Frau schwanger ist, sollte sie einen Termin bei einer Frauenärztin vereinbaren. Die Ärztin untersucht, ob die Frau schwanger und in welcher Schwangerschaftswoche sie ist.

Nicht jede Frau freut sich über eine Schwangerschaft. Wenn es überhaupt nicht passt, dieses Kind zu bekommen, ist es möglich bis zur 12. Schwangerschaftswoche einen Abbruch durchführen zu lassen.

Vor einem Abbruch ist es nötig, einen Termin in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu vereinbaren. Jede Frau, die sich nicht sicher ist, ob sie ihre Schwangerschaft will, kann sich beraten lassen. Sie kann alleine kommen oder mit dem Partner oder mit einer anderen Person. Ein Gespräch kann kurz sein oder eine Stunde dauern; es kann auch mehrere Gespräche geben. Am Ende der Beratung erhält die Frau eine Beratungsbescheinigung. Diese Bescheinigung braucht die Ärztin oder die Klinik, bei der der Abbruch gemacht wird. Wichtig: Der Abbruch darf frühestens am vierten Tag nach der Beratung durchgeführt werden.

 

Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch

 

Die Kosten für einen ambulanten Schwangerschaftsabbruch liegen je nach gewählter Methode (operativ oder medikamentös) sowie der Narkoseart in etwa zwischen 350,-€ und 600,-€).

Grundsätzlich muss ein Schwangerschftsabbruch selbst bezahlt werden. Wenn aber eine Frau nur sehr wenig oder gar nichts verdient, kann sie bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Jede Frau, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt (aktuell:  1383€ plus Freibetrag für Kinder (328€ ) und Wohnung (425€, wenn die Miete über 425€ beträgt) )hat Anspruch auf die Übernahme der Kosten. Es zählt nur das Einkommen der Frau. Wer nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann diesen Antrag bei jeder beliebigen Kasse stellen. Man muss nichts über die Gründe für den Abbruch sagen. Die Kostenübernahmebescheinigung bekommt die Ärztin, die den Abbruch macht. Wenn das Einkommen der Frau über der Grenze liegt, muss sie den Eingriff selbst bezahlen.  


Der Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbrüche werden in einigen Frauenarztpraxen und in einigen Krankenhäusern durchgeführt. Grundsätzlich gibt es zwei Methoden für den Schwangerschaftsabbruch: medikamentös und operativ. Nicht jede Methode ist für jede Frau geeignet, z.B. weil man den Wirkstoff des Medikaments nicht verträgt. Das kann man mit der Frauenärztin besprechen. Vor dem Abbruch ist auf jeden Fall eine ärztliche Untersuchung nötig; die Ärztin stellt dann fest, in welcher Schwangerschaftswoche die Frau ist. Ein Abbruch ist bis zur 12. Woche, d.h. bis zur 14. Woche nach dem Beginn der letzten Regelblutung, möglich. Weil das Zählen manchmal ungenau ist, entscheidet das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung.

Wichtig: Der medikamentöse Abbruch ist nur bis zur 9.Woche
nach Beginn der letzten Regelblutung möglich.

Die Frau bekommt in der Arztpraxis eine Tablette (Mifegyne), die die Schwangerschaft beendet. Zwei Tage später bekommt sie noch eine Tablette oder ein Zäpfchen, was bewirkt, dass eine Blutung einsetzt. Nach der Einnahme dieser Tablette bleibt die Frau für drei Stunden zur Beobachtung in der Arztpraxis. Die Blutung ist so wie eine mittlere bis starke Regelblutung und dauert sieben bis zwölf Tage. Sieben bis vierzehn Tage später ist eine Nachuntersuchung nötig, um sicher zu sein, dass der Schwangerschaftsabbruch vollständig war.

Der operative Abbruch wird üblicherweise in Vollnarkose durchgeführt und dauert zehn bis fünfzehn Minuten. Die häufigste Methode ist die Absaugung. Es dauert zwei bis drei Stunden, bis die Wirkung der Narkose abgeklungen ist; so lange bleibt die Frau zur Beobachtung in der Klinik oder Arztpraxis. Wichtig: Sie darf danach nicht selbst mit dem Auto fahren. Außerdem sollte sicherheitshalber eine Person 24 Stunden lang schnell für sie erreichbar sein. Nach dem Eingriff kommt es zu Blutungen wie bei einer leichteren Regelblutung, die etwa eine Woche dauern. Außerdem können ziehende Schmerzen auftreten. Nach etwa zwei Wochen sollte eine Nachuntersuchung gemacht werden.


Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist einerseits freiwillig und andererseits Pflicht.

Jede Frau, die sich mit ihrer Schwangerschaft unsicher fühlt, darf zur Beratung kommen, alleine oder in Begleitung. In der Beratung kann sie über ihre Sorgen oder ihre Gründe für oder gegen das Kind sprechen. Die Frau bestimmt ganz alleine, worüber sie sprechen möchte. Die Beraterin ist neutral. Sie beeinflusst die Frau nicht, sondern sie hilft ihr dabei, eine eigene Entscheidung zu fällen. Wenn es gewünscht wird, kann die Beraterin über Hilfsangebote informieren. Es ist auch möglich, einen zweiten oder dritten Beratungstermin zu vereinbaren, wenn man sich nach dem ersten Gespräch noch nicht sicher ist. 

Manchmal hilft es einer Frau auch dann, wenn sie sich schon für einen Abbruch entschieden hat, noch einmal über ihre Gründe zu sprechen.

Wenn eine Frau nach einem Abbruch noch einmal darüber sprechen möchte,
auch wenn der Abbruch schon länger zurück liegt, kann sie zur Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle kommen.

Es ist eine Pflichtberatung, denn jede Frau, die in Deutschland einen Abbruch ohne medizinischen oder rechtlichen Grund durchführen lassen möchte, braucht einen Beratungsschein. Auf dem Beratungsschein steht ihr Name, das Datum der Beratung und die Unterschrift der Beraterin. Die Frau ist nicht verpflichtet, in der Beratung über ihre Gründe zu sprechen. Sie bekommt die Beratungsbescheinigung auf jeden Fall.



wertschätzend – kompetent – vertraulich