Vertrauliche Geburt


Vertrauliche Geburt



Informationen für die Schwangeren, die vertraulich entbinden möchten

Wenn Sie nicht wollen/Du nicht willst, dass Ihre/Deine Schwangerschaft und die Geburt bekannt werden, können Sie/kannst Du das Kind „vertraulich“ zur Welt bringen, so dass niemand aus dem eigenen Umfeld davon erfährt. Eine vertrauliche Geburt hat das oberste Ziel, Sie/Dich und Ihr/ Dein Kind zu schützen und die medizinische Versorgung während der Geburt sicherzustellen.

Die Schwangerenberatungsstellen beraten, begleiten und unterstützen Sie/Dich in allen Fragen zu Ihrer/Deiner Schwangerschaft und zur Geburt des Kindes, unabhängig davon, welche Entscheidungen Sie/Du im Zusammenhang mit der Geburt des Kindes treffen/triffst. Ihre/Deine Beraterin unterliegt der Schweigepflicht und ist zum Datenschutz verpflichtet.

Damit eine vertrauliche Geburt möglich ist, die Daten sicher sind und gleichzeitig die Rechte des Kindes geschützt werden, muss ein verbindliches Verfahren eingehalten werden. Die Schwangerenberatungsstellen sind der erste und entscheidende Kontakt, der im günstigsten Fall bereits während der Schwangerschaft aufgenommen wird. Ist dies nicht gelungen, wird spätestend in der Klinik, wenn der Wunsch nach einer vertraulichen Geburt geäußert wird, eine der Beratungsstellen hinzugezogen.

 


Ablauf der vertraulichen Geburt

  1. Sie denken sich/Du denkst Dir einen Vor- und einen Nachnamen als Pseudonym aus. Mit diesem Pseudonym werden Sie/wirst Du von der Beraterin in einer Klinik oder bei einer Hebamme zur Geburt angemeldet. Bitte merken Sie sich/merke Dir dieses Pseudonym gut, auch in Zukunft!

  2. Wir fertigen mit Ihnen/Dir zusammen ein Schreiben an („Herkunftsnachweis“), auf dem Ihr/Dein Name und die Meldeadresse stehen. Dieses Schreiben wird in einem verschlossenen Briefumschlag verwahrt. Nur dort taucht Ihr/Dein wirklicher Name auf, sonst nirgends! 

  3. Außen auf dem Umschlag stehen Ihr/Dein Pseudonym, die Adresse unserer Beratungsstelle, die Adresse der Geburtsklinik, das Geburtsdatum und der Geburtsort des Kindes.
     
  4. Ihren/Deinen tatsächlichen Namen und Ihre/Deine Daten kennt nur die Beraterin. Gegenüber anderen Personen und Behörden bleiben Sie geheim. 

  5. Der Umschlag wird nach der Geburt an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln zur sicheren Verwahrung geschickt. Dort wird auch der Name des Kindes ergänzt.

  6. Wenn Sie möchten, können Sie/wenn Du möchtest, kannst Du dem Kind etwas mitgeben oder etwas aufschreiben, z.B. über Ihre/Deine Gründe es abzugeben oder Wünsche für sein Leben oder ob es Krankheiten in der Familie gibt, von denen es wissen sollte. Dabei kann Ihnen/Dir die Beraterin helfen.

  7. Nach der Geburt kommt das Kind in eine Adoptivfamilie. Dazu können Sie Ihre/kannst Du Deine Wünsche äußern. Bis das Adoptionsverfahren abgeschlossen ist, dauert es etwa ein Jahr. Bis dahin können Sie Ihre/kansst Du Deine Entscheidung, das Kind abzugeben noch ändern. Sie müssen dazu Ihren/ Du musst dazu Deinen Namen offen nennen. Das Jugendamt und das Familiengericht entscheiden dann, ob das Kind zu Ihnen/Dir zurückkehren kann.

  8. Sobald das Kind 16 Jahre alt ist, hat es das Recht, den Herkunftsnachweis einzusehen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind/Du damit nicht einverstanden bist, können Sie/kannst Du frühestens ab dem 15. Lebensjahr des Kindes in einer beliebigen Schwangerschaftsberatungsstelle unter Ihrem/Deinem Pseudonym erklären, dass dies aus wichtigen Gründen für Sie/Dich nicht möglich ist . Die Beratungsstelle meldet dies dann an das Bundesamt in Köln. Damit Sie/Du in einem möglichen Verfahren weiterhin anonym bleiben können/kannst, müssen Sie/musst Du eine Person benennen, die Sie/Dich ggf. vor Gericht vertritt.

  9. Wenn das Kind tatsächlich den Herkunftsnachweis sehen will, aber eine Erklärung abgeben wurde , dass Sie dies nicht wollen/Du dies nicht willst, kann das Kind einen Antrag beim Familiengericht stellen. Dann müssen Ihre/Deine Gründe angegeben werden. Das Familiengericht entscheidet schließlich darüber, ob Ihre/Deine Gründe schwerwiegender sind als das Recht des Kindes.

  10. Ihre/Deine jetzigen Lebensumstände können  sich im Laufe der Zeit verändern. Vielleicht möchten Sie/möchtest Du eines Tages, dass Ihr/Dein Kind Kontakt mit Ihnen/Dir aufnehmen kann. Deshalb sollten Sie/solltes Du wissen, dass Sie Ihre/Du Deine Anonymität jederzeit aufgeben können. Auch in diesem Fall kann Ihnen die Beraterin weiterhelfen.

Download
Broschüre des Bundesfamilienministeriums
Fuer-Schwangere-in-Not.pdf
Adobe Acrobat Dokument 757.3 KB


wertschätzend – kompetent – vertraulich