Verlust eines Kindes

Verlust eines Kindes


Wenn ein Kind in der Schwangerschaft, während oder nach der Geburt stirbt, ist dies meist ein schicksalhaftes Ereignis, das in der Regel weder die Eltern, noch medizinische Fachleute verhindern können. Man vermutet, dass in der Frühschwangerschaft etwa die Hälfte aller Schwangerschaften unbemerkt endet, von allen festgestellten Schwangerschaften enden ca. 15 % mit einer Fehlgeburt.

In den ersten 3 Monaten ist eine Schwangerschaft besonders anfällig für Störungen. Wenn eine Schwangere ihr Kind in dieser Zeit verliert, nennt man das eine Fehlgeburt in der Früh-Schwangerschaft (Frühabort).

 

In dieser Zeit fühlen sich Frauen oft mit ihrer Trauer um das Kind allein, die Schwangerschaft war noch nicht nach außen sichtbar. In den Schwangeren-beratungsstellen ist Raum für alles was Sie/Euch bewegt.

Auch eine Hebamme kann in dieser Zeit eine wertvolle Unterstützung sein.

 

Stirbt ein Kind nach der 12. Schwangerschaftswoche und ist es leichter als 500g,

wird dieses Ereignis als Fehlgeburt oder Spätabort bezeichnet. Das Kind ist zu diesem Zeitpunkt bereits zu groß für eine Ausschabung. Entweder setzen von allein frühzeitige Wehen ein oder die Geburt wird medikamentös eingeleitet. 

 

Wenn das Kind während der Schwangerschaft oder bei der Geburt stirbt und mindestens 500g wiegt, spricht man von einer stillen Geburt oder einer Totgeburt.

 

Immer, wenn eine Frau oder Eltern ihr Kind verlieren, ist die Schwangerenberatungsstelle und ihre Hebamme vor Ort eine Ansprechpartnerin.

 

Welche Regelungen es in den Kliniken für Abschied und Bestattung gibt finden Sie auf der website: www.familienplanung.de -> ein Kind verlieren.

Informationen zu Selbsthilfegruppen und Trauerbegleitung und Seminare unter: www.veid.de (Verein verwaiste Eltern)


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